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DRUCKEN WEITERSENDEN Fragen zum Urheberrecht 


Bewegung herrscht auf dem Buchmarkt - auch Nervosität. Dies hat damit zu tun, dass zum einen der Markt liberalisiert wird (Stichwort Buchpreisbindung), zum zweiten immer grössere Medienkonglomerate entstehen (mit Verlagen als Teil einer multimedialen Strategie) und zum dritten mit neuen Businessmodellen, die höhere Rentabilität und Renditen erwarten lassen. Die Margen verschieben sich in Richtung Handel, dennoch bleibt die buchhändlerische Wertschöpfung eher schwierig, insbesondere für mittelgrosse Unternehmen. Dies insbesondere, weil der Trend im Handel zur aufwandteuren Erlebniswelt geht sowie zum elektronischen Marketing (Bücher werden anteilsmässig am meisten per Internet bestellt). Der Handel kämpft um seine Berechtigung - zugleich gibt es immer mehr Buchverkaufsstellen (Kiosk &c.).

Die Preisbindung verfolgt in diesem Sinn den Zweck, die Qualität im Buchangebot (Produktion, Distribution) zu sichern und den Preis für alle Produkte auf vertretbarer, also zahlbarer Höhe zu halten. Ohne Preisbindung würde die Tendenz hin zu Konzernen wie zu Bestsellern verstärkt, weil die Quersubventionierung innerhalb der Verlagsprogramme erschwert würde.

Speziell die Tendenz zu multimedialen Konzernen hat auch eine urheberrechtliche Seite insofern, als grosse Medienkonzerne nicht nur eine Vielzahl an Rechten (die gesamte Wertschöpfungskette hindurch) behaupten, sondern so auch monopolistische Macht darüber erlangen können. Die Tendenz zum Content-Management - das Buch wird innerhalb der Contentverwertung zu einer Etappe in der Kette Buch-Film-CD.

Das Urheberrecht (vgl. die Grundlagen des Urheberrechtst)

Wichtig, doch oft übersehen, ist die Unterscheidung zwischen europäischem und angelsächsischem Recht; dies ist gerade auch im Hinblick auf die Diskussionsbeiträge von Lawrence Lessig (Code, The Future of Ideas) zentral, weil sich Lessig in seinen kritischen Erörterungen auf das angelsächsische Recht bezieht. Der Unterschied liegt darin, dass europäisches = kodifiziertes Recht ist - also Generalklauseln beinhaltet, die übertragbar sind auf neue technische Sachverhalte. Das amerikanische Recht dagegen ist kasuistisches Recht, basiert also auf Einzelfallentscheiden und Musterprozessen, muss demnach laufend neu verhandelt werden, was unter aktuellen Umständen nicht billig ist. Das urheberrechtlich relevante WCT (WIPO Copyright Treaty) versucht eine Basis für beide Systeme zu formulieren.

Differenziert werden muss aber auch zwischen verschiedenen Rechtsformen wie Urheber- & Persönlichkeitsrecht, Nutzungs- & Verwertungsrecht, allgemeinem Persönlichkeitsrecht, zuzüglich der länderspezifischen Eigenheiten wie jener, dass in der Schweiz Rechtsansprüche abtretbar sind, in Deutschland nicht. Hinzu kommt das allgemein geschützte Recht auf  fair-use (also dem Recht auf privaten Gebrauch), das heute zusehends unter Druck der Medienmultis steht (Stichwort: Kopierschutz auf CDs etc.). Alle diese Rechtsbestimmungen stehen  oft zusätzlich im Widerstreit mit ganz anders gearteten Rechtsauffassungen - etwa im afrikanischen Massstab, wo das Gemeinschaftsrecht eine viel stärkere Tradition geniesst.  

All dies sorgt für Unruhe, zum einen weil Rechtsfragen zusehends globalisiert werden, das heisst auch nivelliert und dies wiederum tendenziell nach dem Gusto der Ökonomie. Im Prozess der rasenden Rechtsanpassung spielen Multimediakonzerne: Content-Manager ohne eigene kreative Ideen, ein eigentliches Powergame, das die Hardware-Produzenten mitzuziehen versucht und den Ansprüchen von Künstlerschaft wie Nutzern kaum entspricht. Das Digital Rights Management (DRM) ist unkontrolliert und undemokratisch.

Demgegenüber wird insbesondere in Europa immer stärker die diversité culturelle, der service public als Ausnahmeklausel in kulturellen Angelegenheiten betont. Es entspinnt sich so eine Wertediskussion um Fragen des fair-use, der Rechte auf Eigentum und Information &c. Dagegen drohen Zugriffsbeschränkungen und -steuerungen in Form von trusted systems (die letztlich nicht nur eine Kontrollstruktur in sich bergen, sondern eine Privatisierung des Urheberrechts evozieren) den Anspruch auf commons (Gemeingut) zu diskriminieren - mehr noch zu kriminalisieren. Weil Medienmultis ihre Rechte nicht länger einklagen wollen (da zu teuer) drehen sie den Spiess um und verlangen von den Usern, dies (noch teurer) zu tun bezüglich ihrer fair-use-Rechte.

(bm)
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